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   LG Bonn, 10.05.2011 - 8 S 13/11   

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LG Bonn, 10.05.2011 - 8 S 13/11 (https://dejure.org/2011,75957)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.05.2011 - 8 S 13/11 (https://dejure.org/2011,75957)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 8 S 13/11 (https://dejure.org/2011,75957)
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  • captain-huk.de

    Erstinstanz wird korrigiert wg. Mittelwert, statt dessen gilt die Schwacke-Liste

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bonn, 14.12.2010 - 8 S 268/10
    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2011 - 8 S 13/11
    Nicht folgerichtig ist es dagegen, die auf der Grundlage des Schwacke-Automietpreisspiegels ermittelten Nebenkosten im Ergebnis schlicht zu halbieren (vgl. LG Bonn, Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10, n.v., S. 2f.).

    aa) Die Kammer hält es ihrer Rechtsprechung folgend für sachgerecht, als Schätzungsgrundlage den Schwacke-Automietpreisspiegel heranzuziehen (vgl. nur LG Bonn, Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10, n.v., S. 3f.).

    Dass - wie die Beklagte geltend macht - andere Erhebungen, wie der "Marktspiegel Mietwagen Deutschland" des Fraunhofer-Instituts, oder gerichtlich bestellte Sachverständige zu anderen Ergebnissen als der Schwacke-Automietpreisspiege! gelangt sein mögen, genügt nicht, um Zweifel an der Richtigkeit der letztgenannten Erhebung zu rechtfertigen (vgl. LG Bonn, Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10, n.v., S. 3 mwN).

    Da der durch einen Unfall Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist, hat er regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietfahrzeuge in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/05, juris Rn. 12; LG Bonn, Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10, n.v., S. 5 mwN).

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2011 - 8 S 13/11
    Da der durch einen Unfall Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist, hat er regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietfahrzeuge in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/05, juris Rn. 12; LG Bonn, Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10, n.v., S. 5 mwN).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2011 - 8 S 13/11
    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass sich geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang ausgewirkt haben (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.05.2010 - VI ZR 293/08, juris Rn. 4 mwN).
  • LG Bonn, 21.01.2010 - 8 S 274/09

    Unfallersatztarif für Mietwagen

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2011 - 8 S 13/11
    Es sind auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Beklagten keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die etwa im Schwacke-Automietpreisspiegel 2008 enthaltenen Preisänderungen nicht an der tatsächlichen Marktentwicklung orientieren (vgl. LG Bonn, Beschl. v. 21.01.2010 - 8 S 274/09, n.v., S. 3).
  • LG Bonn, 28.07.2011 - 8 S 76/11

    Schwacke-Automietpreisspiegel ist weiterhin sachgerechte Schätzgrundlage;

    Die Kammer hält es ihrer Rechtsprechung folgend weiterhin für sachgerecht, als Schätzungsgrundlage den Schwacke-Automietpreisspiegel heranzuziehen (vgl. nur LG Bonn, Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10, n.v., S. 3f.; LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11, n.v., S. 4).

    Es sind auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Beklagten keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die etwa im Schwacke-Automietpreisspiegel 2008 enthaltenen Preisänderungen nicht an der tatsächlichen Marktentwicklung orientieren (vgl. LG Bonn, Beschl. v. 21.01.2010 - 8 S 274/09, n.v., S. 3; LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11, n.v., S. 4).

    Dass - wie die Beklagte geltend macht - andere Erhebungen, wie der "N" des G-Instituts, oder gerichtlich bestellte Sachverständige zu anderen Ergebnissen als der Schwacke-Automietpreisspiegel gelangt sein mögen, genügt nicht, um Zweifel an der Richtigkeit der letztgenannten Erhebung zu rechtfertigen (vgl. LG Bonn, Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10, n.v., S. 3 mwN; LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11, n.v., S. 4).

  • LG Bonn, 28.06.2011 - 8 S 86/11

    Eignung des Schwacke-Automietpreisspiegels kann nur mit gewichtigen Bedenken

    Die Kammer hält es ihrer ständigen Rechtsprechung folgend für sachgerecht, als Schätzungsgrundlage den Schwacke-Automietpreisspiegel heranzuziehen (vgl. zuletzt LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11, n.v., S. 4).

    Da der durch einen Unfall Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist, hat er regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietfahrzeuge in der Regel neuer und damit höherwertig sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/05, juris Rn. 12; LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11, n.v., S. 5).

  • LG Bonn, 29.08.2013 - 8 S 100/13

    Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand des

    Die Kammer hält es ihrer Rechtsprechung folgend weiterhin für sachgerecht, als Schätzungsgrundlage den Schwacke-Automietpreisspiegel heranzuziehen (vgl. nur zuletzt LG Bonn Urt. v. 28.05.2013 - 8 S 296/12; Urt. v. 21.03.2013 - 8 S 267/12; Urt. v. 08.11.2012 - 8 S 170/12; 17.07.2012, - 8 S 30/12; Urt. v. 12.04.2011 - 8 S 13/11; Urt. v. 28.06.2011 - 8 S 76/11; Urt. v. 14.12.2010 - 8 S 268/10 u.v.m.).
  • LG Bonn, 21.03.2013 - 8 S 267/12

    Ersatzfähigkeit von Kfz - Mietwagenkosten

    Die Erforderlichkeit der Mietwagenkosten hat das Amtsgericht - wie üblich und bewährt - gemäß § 287 ZPO geschätzt und dabei als Schätzgrundlage zu Recht die Schwackeliste herangezogen, was auch seitens der Beklagten mit der Berufung nicht mehr beanstandet wird (vgl. zur ständigen Kammerrechtsprechung bezüglich der Schwackeliste als geeignete Schätzungsgrundlage: LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11; Urt. v. 28.06.2011 - 8 S 86/11; Urt. v. 17.07.2012, 8 S 30/12).
  • LG Bonn, 11.04.2013 - 8 S 302/12

    Umfang von KFZ Mietwagenkosten ( Schwacke - Automietpreisspiegel )

    Die Kammer hält es - ebenso wie das Amtsgericht - ihrer ständigen Rechtsprechung folgend für sachgerecht, als Schätzungsgrundlage den Schwacke-Automietpreisspiegel heranzuziehen (vgl. LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11; Urt. v. 28.06.2011 - 8 S 86/11 - beide NRWE).
  • LG Bonn, 17.07.2012 - 8 S 30/12

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Mietwagenkosten

    Als Schätzgrundlage ist nach ständiger Kammerrechtsprechung die Schwackeliste geeignet (vgl. bspw.: LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11; Urt. v. 28.06.2011 - 8 S 86/11).
  • AG Bonn, 26.03.2013 - 104 C 335/12
    Da der durch einen Unfall Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist, hat er regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietfahrzeuge in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/05, juris Rn. 12; LG Bonn, Urt. v. 10.05.2011 - 8 S 13/11, n.v., S. 5).
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